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Datum: 29.07.2022

Ortenaukreis richtet in Willstätt weitere Verwahrstelle für Wildabfälle ein

Wichtig zur Bekämpfung der Schweinepest und anderer Tierseuchen

Der Ortenaukreis richtet in Willstätt eine weitere Verwahrstelle für Wildabfälle ein. Damit sind in Kürze alle sieben Verwahrstellen in Betrieb, deren Einrichtung der Kreistag im Jahr 2018 zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen bewilligt hatte. Hauptgrund für die Einrichtung der Verwahrstellen ist die Gefahr der Einschleppung der afrikanischen Schweinepest. Sie ist eine staatlich zu bekämpfende Tierseuche mit einer sehr hohen Sterblichkeitsrate, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Auf Menschen oder auf andere Tierarten ist sie nicht übertragbar.

„Die afrikanische Schweinepest ist 2020 in Deutschland ausgebrochen, auch in Nachbarstaaten wie etwa Polen gibt es viele Fälle“, erklärt Dr. Petra Hoferer, Tierärztin beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. „Und im Mai gab es eine Infektion in einem Hausschweinebestand in Emmendingen“, so die Fachfrau weiter, „deshalb ist es für den Ortenaukreis besonders wichtig, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um ein Einschleppen sowie ein Ausbreiten der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern.“ Um der Seuche vorzubeugen und sie gegebenenfalls zu bekämpfen, sei es sehr wichtig, verendete oder krank erlegte Wildschweine rasch und hygienisch zu entsorgen. „Dazu dienen die Verwahrstellen in Offenburg, Lahr, Achern, Oppenau-Ramsbach, Hausach, Schuttertal sowie demnächst in Willstätt“, erklärt Hoferer.

Die fachgerechte Entsorgung von Wildkadavern hilft auch, die Übertragung anderer Wildtierkrankheiten auf Haustiere zu verhindern. So wird etwa für Hunde das Risiko einer Infektion mit dem Aujeszky Erreger minimiert, der durch verendete, infizierte Wildschweine übertragen wird. Ebenfalls verringert sich für Hunde das Risiko einer Infektion mit dem Staupevirus oder mit Räudemilben durch einen direkten Kontakt mit verendeten Füchsen.

Jeder Jagdpächter oder Jagdausübungsberechtigte im Ortenaukreis kann im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung einen Schlüssel für die Verwahrstellen beantragen, die von Mitarbeitern des Landratsamtes fachkundig betreut werden. Die Verwahrstellen im Ortenaukreis sind mit einem Kühlcontainer für je zwei Kadavermulden à 600 Liter Fassungsvermögen ausgestattet. Der Kühlcontainer muss aus seuchenhygienischen Gründen in einem einfachen Schutzgebäude aufgestellt werden. Es dient auch zur Aufbewahrung der Geräte zur Reinigung und Desinfektion der Hände, der Stiefel sowie der Container und enthält die Spinde für die Schutzkleidung, die Reinigungs- und Desinfektionsmittel und die Unterlagen für die Dokumentation.