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Datum: 27.03.2024

Mehr Integrationen und Rückgang bei den Arbeitslosen

Im März haben 9.076 Familien bzw. Haushalte Bürgergeld bezogen, dies sind 28 weniger als im Vormonat (minus 0,3 Prozent). Damit sind die Fallzahlen des Ortenau Jobcenter gegenüber dem Vormonat nahezu unverändert geblieben. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II um 3,0 Prozent zurückgegangen. Bei der Personengruppe der unter 25-jährigen kann ein Rückgang von 5,4 Prozent verzeichnet werden. „Im März finden traditionell auf Grund saisonaler Effekte viele Integrationen in den Arbeitsmarkt statt. Die Zunahme der Beschäftigungsaufnahmen konnten wir auch in diesem Jahr wieder feststellen. Wir hoffen, dass der sog. Frühjahrsaufschwung in den nächsten Monaten zu einem weiteren Rückgang der Fallzahlen führen wird,“ kommentiert Silvia Kimpel, die Leiterin des Ortenau Jobcenter, die aktuelle Situation.

Im März haben 119 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Die Zahl der Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit im Vergleich zum Vormonat um 40 Prozent gestiegen und liegt auf Höhe des Vorjahresniveaus. Hinzu kommen 22 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Es handelt sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 141 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.

Derzeit erhalten 19.206 Personen Leistungen des Jobcenters, 5.012 von ihnen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 4.623 als arbeitsuchend. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt somit 9.635. Hinzu kommen 5.654 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2.985 reine Leistungsbeziehende, die z. B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sowie 932 Personen ohne Anspruch auf Regelleistungen. Dies sind u. a. Personen, die Leistungen für Bildung- und Teilhabe erhalten oder Familienmitglieder mit Anspruch auf BaföG oder Altersrente, die von den Leistungen ausgeschlossen sind.