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Datum: 18.03.2024

Abfallgebühren werden am 31. März fällig

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Ortenaukreises weist darauf hin, dass am 31. März 2024 die Haus- und Geschäftsmüllgebühren fällig werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen sich um nichts kümmern. Alle anderen können die zu zahlenden Gebühren dem im vergangen Jahr zugestellten Abfallgebührenbescheid entnehmen. „Grundsätzlich erhebt der Eigenbetrieb die Abfallgebühren per Dauerbescheid. Nur wenn gebührenrelevante Änderungen eintreten, zum Beispiel, wenn sich die Behältergröße ändert oder ein Eigentumswechsel erfolgt, wird ein neuer Dauergebührenbescheid erstellt“, erklärt Anna Wagner, stellvertretende Geschäftsführerin des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, die allen die Möglichkeit des komfortablen und sicheren Lastschrifteinzugsverfahren empfiehlt. „Sie müssen dann nicht mehr an die Überweisung der Abfallgebühren denken, da die Gebühren immer pünktlich bei Fälligkeit abgebucht werden. So können Mahnungen und dadurch entstehende Kosten vermieden werden“, so Wagner.

Das Sepa-Basislastschriftmandat kann bequem online über das Kundenportal unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de erteilt werden. Hier können auch jederzeit Änderungen zur Bankverbindung oder zum Versandweg vorgenommen werden. Alternativ kann ein Lastschriftmandat auch über ein Formular auf der Homepage unter „Formulare & Infothek“ erteilt werden.
Weitere Informationen zur Abfallgebühr im Ortenaukreis oder zum neuen Kundenportal gibt es auch unter Telefon 0781 805 6000 oder per E-Mail an abfallgebuehren@ortenaukreis.de.