Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt
Datum: 04.05.2020

Antragsfrist für Gemeinsamen Antrag 2020 für Landwirte bleibt bestehen

Das Amt für Landwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis weist nochmals daraufhin, dass entgegen etwaiger anderslautender Meldungen die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2020 für Landwirte auch in diesem Jahr am 15. Mai endet. Da die Antragsverfahren in Deutschland auch in diesem Jahr früh begonnen wurden, trotz der Corona-Pandemie insgesamt gut verlaufen sind und um gerade jetzt angesichts der erschwerten Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft einen frühestmöglichen Auszahlungstermin zu erreichen, verzichtet die Bunderepublik auf die EU-rechtlich mögliche Verlängerung der Antragsfrist.

Antragsteller sollten beachten, dass für die Einhaltung der Antragsfrist der Eingangstermin des unterschriebenen komprimierten Antrags beim Landratsamt maßgeblich ist. Der komprimierte Antrag sollte deshalb rechtzeitig zur Post gebracht werden, um die ab dem 16. Mai bis zum 9. Juni geltenden Verspätungskürzungen bzw. die Ablehnung des Gesamtantrags zu vermeiden. Insbesondere vor dem Hintergrund längerer Postlaufzeiten sollte der komprimierte Antrag vorab per Fax an 0781/ 805 7200 oder als eingescanntes Dokument via E-Mail an landwirtschaftsamt@ortenaukreis.de eingereicht und das unterschriebene Original umgehend per Post nachgesandt werden.

Weitere Informationen zu den Vorabprüfungen gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum oder unter www.ortenaukreis.landwirtschaft-bw.de.