Informationen für Arbeitgeber & Arbeitnehmer
Die Einschränkungen der Corona-Pandemie belasten die Arbeitswelt und führen zu Gewinneinbußen sowie vielen offenen arbeitsrechtlichen Fragen. Im Folgenden finden Sie Informationen und weiterführende Links zu Hilfen während der Pandemie.
Falls Sie uns weitere COVID-19-Fälle innerhalb Ihres Betriebes melden möchten, können Sie uns eine E-Mail an gesundheitsamt@ortenaukreis.de senden.
Allgemeine Informationen
- PDF-Datei: (369 kB)Datum: 01.04.2022
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen
Finanzielles
“Krisenberatung Corona“ für kleine und mittlere Unternehmen
Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld
Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus`
Verdienstausfallentschädigung bzw. Erstattung an den Arbeitgeber nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
In Baden- Württemberg sind die Regierungspräsidien für die Bearbeitung der Anträge und die Gewährung der Verdienstausfallentschädigungen zuständig. Näheres hierzu erfahren Sie im Dokument „Neues Antragsverfahren Verdienstausfallentschädigung § 56 IfSG“.
Die neuen Antragsvordrucke für Selbständige und Arbeitgeber nach § 56 Abs.1 IfSG und § 56 Abs.1a IfSG finden Sie links unter der Rubrik „Antragsvordrucke“
Sobald noch einige Detailfragen zum Verfahren geklärt sind werden wir die hier bereits vorliegenden Anträge mit Unterlagen an das zuständige Regierungspräsidium (i.d.R. RP Freiburg) weiterleiten. Weitere Informationen folgen in Kürze“.
Antragsvordrucke
Antragsvordrucke § 56 Abs.1 IfSG
Online-Antrag nach § 56 Abs.1 IfSG für Arbeitgeber
Antrag für Arbeitgeber als pdf-Datei
Online-Antrag nach § 56 Abs.1 IfSG für Selbständige
Antrag für Selbständige als pdf-Datei
Antragsvordrucke § 56 Abs.1a IfSG
Online-Antrag nach § 56 Abs.1a IfSG für Arbeitgeber
Antrag nach § 56 Abs.1a IfSG für Arbeitgeber als pdf-Datei
Online-Antrag nach § 56 Abs.1 aIfSG für Selbständige
Antrag nach § 56 Abs.1a IfSG für Selbständige als pdf-Datei
Weitere Infos:
Neues Antragsverfahren Verdienstausfallentschädigung § 56 IfSG