Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Informationen zu den Erdbeben in der Türkei und Syrien

Die Ausländerbehörde teilt mit, dass derzeit auch nach der Erdbebenkatastrophe grundsätzlich gilt, dass türkische und syrische Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum benötigen. Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren abgestimmt.

Das vereinfachte Verfahren richtet sich an türkische Staatsangehörige, auf die Folgendes zutrifft:

Sie sind nachvollziehbar individuell vom Erdbeben besonders betroffen (es droht Obdachlosigkeit oder Sie haben behandlungsbedürftige Verletzungen) und hatten zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Provinzen Kahramanmaraş, Gaziantep, Hatay, Adana, Malatya, Diyarbakir, Şanliurfa, Adiyaman, Kilis und Osmaniye.

Sie sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel.

Das Familienmitglied in Deutschland hat eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben. Dazu müssen sich die Familienmitglieder an die für Ihren Wohnort zuständige lokale Ausländerbehörde wenden. Beim Landratsamt Ortenaukreis sind für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen Frau Zeneli (Tel. 0781/805-9017) und Frau Dogan ( Tel. 0781/805-9009) zuständig. Dort kann nach einer telefonischen Erstberatung ein Termin vereinbart werden. Wichtig ist, dass die Bonität der einladenden Familienmitglieder gegeben ist und ein Reisepass der eingeladenen Person vorliegt. 

Folgende Dokumente müssen dann im Heimatland zur Visumsvergabe vorgelegt werden:

  • Antragsformular
  • gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass
  • Krankenversicherung
  • Biometrisches Foto
  • Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. oder 2. Grades im Original
  • Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
  • Wohnsitznachweis mit Historie (Historie muss den Wohnsitz im Erdbebengebiet zum Zeitpunkt der Katastrophe belegen)
  • Verwandtschaftsnachweis
  • Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
  • Bei Minderjährigen: Unterschriften/notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern bzw. Nachweis der Alleinsorge oder der vorübergehenden Personensorge

Das Visum wird gebührenfrei erteilt.

Voraussetzung für die Beantragung ist die Vorlage vollständiger Unterlagen und eines türkischen Reisepasses. Persönliche Vorsprache der Antragstellenden zwecks Antragsstellung kann mit vollständigen Unterlagen ohne vorherige Terminbuchung zu den Öffnungszeiten in den Antragsannahmezentren des Dienstleisters iDATA (nicht an den Auslandsvertretungen) erfolgen. Die Antragstellenden sind aufgefordert, im Visumsverfahren ihren bisherigen Wohnsitz im Erdbebengebiet nachzuweisen und nachvollziehbar geltend zu machen, dass sie vom Erdbeben individuell besonders betroffen sind.

Informationen zu den Voraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen für die Visumbeantragung für besonders vom Erdbeben betroffene Personen in der Türkei sind auf den Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei auch auf Türkisch veröffentlicht. Weiterhin gilt für Antragstellende mit bereits bestätigten Terminen für das vom Erdbeben betroffene Antragsannahmezentrum Gaziantep, dass ihr Termin nicht verfällt. Stattdessen können die bestätigten Termine in einem der anderen Visumantragsannahmezentren in der Türkei wahrgenommen werden, ohne dass eine erneute Buchung erforderlich ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei und des externen Dienstleisters iDATA.

Um auch Personen schnell helfen zu können, die in der Katastrophe ihre Reisedokumente verloren haben, stimmt sich das Auswärtige Amt mit türkischen Behörden ab. Die Kooperation türkischer Behörden ist für die Ausreise des genannten Personenkreises unerlässlich. Aktuell gibt es hier keine Sonderregelung. Allgemeine Rückfragen zum vereinfachten Visumverfahren für vom Erdbeben betroffene Personen werden über die Hotline 030-5000 3000 (auf Deutsch/Englisch) beantwortet. Anfragen zu konkreten Visumsanträgen werden direkt von den deutschen Auslandsvertretungen  (auf Türkisch) sowie im Call Centre des externen Dienstleisters iDATA beantwortet.

Antragstellende aus Syrien können sich aufgrund der Schließung der Botschaft Damaskus weiterhin an die umliegenden Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) wenden. Weitere Informationen für syrische Staatsangehörige folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Die Seite des Auswärtigen Amtes wird ständig aktualisiert.