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Blauzungenkrankheit (BTV)

Die EU-Kommission hat ganz Baden-Württemberg am 18.07.2022 als offiziell frei von der Blauzungenkrankheit (BTV) anerkannt. Aus Betrieben im Ortenaukreis ist damit das ungehinderte Verbringen bzw. der Handel von Rindern, Schafen und Ziegen wieder ohne BT-Beschränkungen möglich.

Aufgrund des nach wie vor bestehenden hohen Infektionsdrucks aus angrenzenden Regionen besteht jedoch die Gefahr, dass es zu einem erneuten Eintrag der Blauzungenkrankheit nach Baden-Württemberg kommt. BTV-8 zirkuliert weiterhin in der Wiederkäuerpopulation in den angrenzenden Mitgliedsstaaten Österreich, Frankreich, der Schweiz und Italien. Auch der Serotyp BTV-4 könnte sich rasch nach Süddeutschland und insbesondere nach Baden-Württemberg ausbreiten, da das gesamte Staatsgebiet von Frankreich unverändert als Restriktionsgebiet (BTV-4 und BTV-8) bestehen bleibt.

Bereits seit 2016 besteht gegen beide Serotypen 4 und 8 eine allgemeine Impfempfehlung, die durch die Tierseuchenkasse sowie das Land finanziell unterstützt wird. Diese freiwillige Impfaktion wird daher mit Unterstützung des Landes und der Tierseuchenkasse zum Schutz der Tiere sowie zur Aufrechterhaltung der Immunität geimpfter Tiere weiter fortgeführt. Die Höhe des Impfzuschusses wurde im September 2022 für besonders eintragsgefährdete Regionen wie dem Ortenaukreis, entlang der Grenze zu Frankreich und der Schweiz (Impfzone 1) nochmals erhöht, um eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen:

Impfzuschuss je Impfung: € 3,50 pro Rind; € 1,90 pro Schaf; € 1,40 pro Ziege

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine durch das Blauzungenvirus verursachte, meist akut verlaufende Krankheit bei Schafen und Rindern. Auch Wildwiederkäuer, Ziegen und Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) können sich infizieren. Dabei wird das Virus nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Für den Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit nicht gefährlich.