- Sie sind mindestens 15 Stunden wöchentlich selbständig tätig.
- In den 24 Monaten vor der Selbständigkeit
- waren Sie mindestens zwölf Monate pflichtversichert (z.B. weil Sie in einem Arbeitsverhältnis standen) oder
- erhielten Sie eine Entgeltersatzleistung nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches(SGB III) (z.B. Arbeitslosengeld I) oder
- waren Sie im Rahmen einer als Arbeitsbeschaffung geförderten Maßnahme beschäftigt, die ein Versicherungspflichtverhältnis oder die Zahlung einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III unterbrochen hat.
- Sie haben Ihre Selbständigkeit begonnen spätestens einen Monat nachdem Sie im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt waren beziehungsweise Entgeltersatzleistung erhalten haben.
- Sie sind weder anderweitig versicherungspflichtig noch besteht für Sie Versicherungsfreiheit.
Inhalt