Den Gründungszuschuss müssen Sie schriftlich bei der Agentur für Arbeit beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.
- Ihr Berater oder Ihre Beraterin bespricht mit Ihnen, welche finanziellen Hilfen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer es gibt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
- Danach muss eine fachkundige Stelle Ihr Gründungsvorhaben positiv begutachten. Sie können die fachkundige Stelle frei wählen. Fachkundige Stellen für die Erstellung von Gutachten sind vor allem:
- Industrie- und Handelskammern,
- Handwerkskammern,
- Innungen,
- berufsständische Kammern,
- Fachverbände oder
- Kreditinstitute.
- Die Arbeitsagentur prüft zusätzlich, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erfüllen.
- Dann stellen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss schriftlich bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.
- Die Agentur für Arbeit kann bewilligt den Gründungszuschuss zunächst für sechs Monate
- Um den verringerten Zuschuss für weitere neun Monate erhalten zu können, müssen Sie erneut einen Antrag stellen.