- Sie beziehen Arbeitslosengeld I
- Sie haben bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen
- Sie können Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachweisen
- Sie können die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung vorweisen
- Die Agentur für Arbeit konnte Ihnen keine neue Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln
- Sie haben noch nicht die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt.
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