Sie können die Mitteilung abgeben:
- persönlich
- schriftlich oder
- telefonisch: Bei einer telefonischen Mitteilung müssen Sie möglicherweise eine schriftliche Bestätigung nachreichen.
Hinweis: Achten Sie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben. Sie müssen möglichweise zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückerstatten
- bei unvollständigen oder falschen Angaben oder
- wenn Sie die Änderungen nicht oder nicht schnellst möglich mitteilen.
Außerdem erfüllen Sie möglicherweise einen Ordnungswidrigkeiten- oder Straftatbestand.