Voraussetzungen für die Übernahme der Weiterbildungskosten sind:
- Sie
- sind bei Beginn der Teilnahme älter als 45 Jahre und
- haben im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
- Ihr Betrieb hat weniger als 250 Beschäftigte.
- Die Maßnahme
- findet außerhalb dieses Betriebes statt und
- vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die über arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.