Voraussetzungen für die Förderung sind u.a.:
Das aufnehmende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe
- hat seinen Sitz in Baden-Württemberg und
- weniger als 500 Beschäftigte und
- setzt die Ausbildung fort.
Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen. Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.