- Eingetragene Designs schützen die Gestaltung (das Design) von
- industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Fahrzeugen, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen,
- Teilen von Erzeugnissen, zum Beispiel die Sohle eines Sportschuhs oder die Kappe eines Schreibgeräts.
- Schutzfähig sind Form und Farbgebung von Gegenständen.
- Nach Eintragung ins Designregister haben Sie das ausschließliche Recht, das eingetragene Design zu benutzen
- Designschutz können Sie bis zu 25 Jahre aufrecht erhalten.
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