Fälligkeitstermine für Haushalte:
- am 31. Juli für das erste Halbjahr und
- am 31. Januar für das zurückliegende zweite Halbjahr.
Halbjahrescheck wegen monatlich schwankender Verdienste:
- bis 30. Juni für das erste Halbjahr und bis 31. Dezember für das zweite Halbjahr.