- Anmeldung selbständiger Künstler und Publizisten zur Sozialversicherung
- zuständig: Künstlersozialkasse (KSK)
- Aufnahme bestimmter Berufsgruppen (selbständige Künstler, Publizisten, Journalisten) in die gesetzliche Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung
- Antrag auf Aufnahme bei KSK notwendig, Nachweise für selbständige Tätigkeit als Künstler oder Publizist erforderlich
- Sind alle Versicherungsbedingungen erfüllt, erteilt die KSK einen Feststellungsbescheid
- Monatliche Beitragszahlungen an die KSK - je nach Höhe der voraussichtlichen Einkünfte und den Beitragssätzen der einzelnen Versicherungszweige