- Urkunde über den erfolgreichen Studienabschluss oder die Verleihung, Genehmigung oder Anzeigebestätigung nach dem Ingenieurgesetz Baden-Württemberg
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
- Nachweis über eine erfolgreiche zwei- oder vierjährige Berufstätigkeit als Ingenieur oder Ingenieurin
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.