Finanzielle Verbesserungen für politisch Verfolgte der ehemaligen DDR ab Juli 2025
Die Bundesregierung hat am 28. Februar 2025 das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR veröffentlicht. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Lebensumstände der Betroffenen deutlich zu verbessern und die gesellschaftliche Anerkennung ihres erlittenen Unrechts zu stärken.
Kernpunkt der Neuregelungen ist die Erhöhung der monatlichen Zuwendung für ehemals politisch Inhaftierte: Ab dem 1. Juli 2025 steigt diese von bislang 330 Euro auf 400 Euro. Ab dem 1. Juli 2026 erfolgt darüber hinaus eine jährliche Anpassung der Zuwendung an die allgemeine Rentenentwicklung.
Eine weitere wesentliche Verbesserung betrifft die Einkommensanrechnung: Künftig werden Einkünfte aus Erwerbstätigkeit oder Rentenzahlungen nicht mehr auf die Zuwendung angerechnet. Damit entfällt auch die bisher notwendige Einkommensüberprüfung. Für viele Anspruchsberechtigte, die bislang aufgrund ihres Einkommens keinen Leistungsanspruch hatten, kann dies zu einem erstmaligen oder höheren Anspruch führen. „Im Ortenaukreis profitieren 42 Personen von der Erhöhung. Und da nun das Einkommen keine Rolle mehr spielt, kann dies auch zu weiteren Anträgen führen“, teilt Ingrid Oswald, Leiterin des Amts für Soziales und Versorgung, mit.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Zuwendungen erhalten Bürgerinnen und Bürger, die in der Zeit zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 2. Oktober 1990 in der ehemaligen DDR aus politischen Gründen inhaftiert waren und deren Haftzeit im Rahmen eines strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens anerkannt wurde. Die Haftzeit muss mindestens 90 Tage betragen haben. Auch eine Anerkennung über das Erste Rehabilitierungsgesetz oder das Häftlingshilfegesetz (§ 10 Abs. 4 HHG) ist möglich.
Nicht leistungsberechtigt sind Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder ihre Stellung in schwerwiegender Weise missbraucht haben.
Antragstellung und Kontakt
Der Antrag auf Leistungen kann beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Soziales und Versorgung, gestellt werden. Alternativ stehen die Antragsformulare auf der Website www.ortenaukreis.de zur Verfügung.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden des Fachbereichs telefonisch unter 0781 8051242 oder per E-Mail an entschaedigungsrecht@ortenaukreis.de zur Verfügung.