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Welche Zuwendungsmaßnahmen sind in 2025 zu erwarten?

Es stehen Zuschüsse für Erst- und Wiederaufforstungen für die Pflanzung mit standortsgerechten Baumarten zur Verfügung. Zur Stabilisierung und Anpassung zukünftiger Waldbestände an die Klimaveränderungen können auch geeignete, nicht heimische Baumarten angebaut werden. Besonders die Naturverjüngungsnächen mit Laubholzanteilen stehen aufgrund ihrer vielen Vorteile gegenüber Pnanzungen im Fokus der Zuwendung. Verjüngungsmaßnahmen werden durch die Unterstützung der Jungbestandspflege, der Betriebsgutachten und Maßnahmen der forstlichen Wegegrundinstandsetzung begleitet. 2025 wird je nach Witterungsverlauf der Bedarf für den Holztransport aus Waldschutzgründen und das Borkenkäfermonitoringfortbestehen. Wir hoffen, dass der Zuschuss wie in 2024 fortgeführt wird. Der geförderte Vertragsnaturschutz im Wald ist relativ neu. Derzeit ist die Ausweisung von Habitatbaumgruppen im Privatwald mit einem 20-jährigen Zweckbindungszeitraum und besonderen ökologischen Voraussetzungen zuwendungsfähig. Die möglichen Fördersätze sind beachtlich! Der Ortenaukreis ist bis 2027 als Schwerpunktgebiet für die Bodenschutzkalkung bestimmt worden. Eine ökologische Eignung vorausgesetzt, wird die Maßnahme mit 90 bis 100 Prozent der Nettokosten gefördert, wobei eine Bündelung von Flächen mehrerer Waldbesitzer von mindestens 100 Hektar erforderlich ist. Bitte melden Sie sich bei Interesse. Die Zuwendungen für die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und Vereinigungen fördern die für den Waldbesitz unverzichtbaren Bündelungsstrukturen in der Holzmobilisierung und Holzvermarktung. Auch die wichtigen Funktionen der FBG als Informationsplattform, für Sammelaktionen und zur Meinungsbündelung werden weiterhin gefördert.