Ortenaukreis verbessert finanzielle Unterstützung für Pflegefamilien
Der Jugendhilfeausschuss des Ortenaukreises hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2025 einstimmig eine Anpassung der Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse in der Vollzeitpflege beschlossen. Damit wird die finanzielle Unterstützung für Pflegefamilien ab dem 1. März 2025 erhöht, um gestiegene Lebenshaltungskosten und neue gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen.
„Die Vollzeitpflege ist eine tragende Säule unserer Jugendhilfe. Pflegefamilien leisten einen wichtigen Beitrag für das Wohl von Kindern und Jugendlichen, die nicht in ihrem Elternhaus aufwachsen können. Mit der Anpassung der Beihilfen und Zuschüsse setzen wir ein Zeichen der Anerkennung und Unterstützung“, erklärte Melanie Maulbetsch-Heidt, Leiterin des Jugendamts.
Laut den neuen Richtlinien steigen folgende Beihilfen und Zuschüsse:
- Erstausstattung für Pflegefamilien: Erhöhung auf bis zu 2.100 Euro (bisher 1.800 Euro)
- Erstausstattung für Bekleidung: Pauschale Erhöhung auf 700 Euro (bisher 600 Euro)
- Weihnachtszuschuss: Anhebung auf 45 Euro (bisher 31 Euro)
- Urlaubsbeihilfe: Erhöhung auf 735 Euro (bisher 630 Euro)
- Unterstützung für Bildungsmaßnahmen und besondere Fähigkeiten: Monatliche Pauschale von 120 Euro (bisher bis zu 90 Euro)
Darüber hinaus hat der Ortenaukreis auch das Pflegegeld erhöht und die Beiträge zu den Sozialversicherungen angepasst. Der Ortenaukreis schließt sich damit den Empfehlungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) an.
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Vollzeitpflege bleibt im Ortenaukreis auf konstantem Niveau. Zum 31. Dezember 2024 wurden 350 junge Menschen in Pflegefamilien betreut – mehr als die Hälfte der insgesamt fremdunterzubringenden Kinder. „Vollzeitpflege bietet vielen Kindern und Jugendlichen eine stabile Umgebung und familiäre Geborgenheit. Es ist unsere Verantwortung, Pflegefamilien die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu bieten“, so Heiko Faller, Sozialdezernent des Ortenaukreises.
Auch für die Zukunft sucht der Landkreis Familien, die sich dieser wertvollen Aufgabe annehmen und Kindern auf Zeit ein Zuhause bieten.
Die finanziellen Mehraufwendungen durch die Anpassung der Beihilfen belaufen sich auf rund 164.000 Euro jährlich und wurden bereits im Doppelhaushalt 2025/26 eingeplant. Zudem soll ein neuer Grundsatzbeschluss sicherstellen, dass künftige Anpassungen der Beihilfen und Zuschüsse unmittelbar nach den Empfehlungen des KVJS umgesetzt werden, um Verzögerungen in der Unterstützung von Pflegefamilien zu vermeiden.
Weitere Informationen bietet ein Ratgeber des KVJS, der hier heruntergeladen werden kann: