die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie gemeldet sind
Personalausweisbehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung (Bürgerbüro)
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
Auslandsdeutsche
- Für den Antrag innerhalb Deutschlands: die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
- Für den Antrag im Ausland : die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt.