Die gleichgeschlechtlichen Partner oder Partnerinnen
- müssen volljährig sein,
- müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
- dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Hinweis: Bei ausländischen Staatsangehörigen können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein.