- Sie führen den Auslandsaufenthalt im Rahmen des EU-Programms Erasmus+, seiner Vorläuferprogramme wie zum Beispiel das Programm für lebenslanges Lernen (PLL) oder bestimmter bilateraler Austauschprogramme durch. Die Eingabe der jeweiligen Projektnummer ist zur Beantragung des europass Mobilität nötig.
- Sie führen den Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Mobilitätsprojektes außerhalb der oben genannten Programme durch. Das erfordert eine kurze Beschreibung Ihres Projekts sowie die explizite Bestätigung, dass bestimmte Qualitätskriterien eingehalten werden.
- Sie führen einen von der EU geförderten Auslandsaufenthalt durch, der Einzelpersonen betrifft, die keine entsendende Einrichtung haben. Die Signatur der Gastorganisation autorisiert in diesem Fall den Mobilitätsnachweis.
- Das Zielland ist einer der am Programm Erasmus+ teilnehmenden Staaten:
- EU-Mitgliedstaaten
- EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein
- Schweiz
- Türkei und
- Mazedonien
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