Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- förderungsfähige Ausbildung
Diese müssen z.B. mit folgenden deutschen Ausbildungsgängen gleichwertig sein:- Gymnasien ab Klasse 11
- höhere Fachschulen, Akademien
- Berufsfachschulklassen
- Staatsangehörigkeit:
- deutsch
- EU-/EWR (gilt auch für Ehemänner und Ehefrauen sowie deren Kinder)
- andere Ausländerinnen und Ausländer, wenn eine Bleibeperspektive in Deutschland besteht (z.B. wenn eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt vorliegt)