Wie verhalte ich mich, wenn ich einen positiven Corona-Selbsttest habe?
Sollten für eine Covid-Erkrankung typische Symptome bestehen oder ein positiver Selbsttest vorliegen, soll sich die betroffene Person bei ihrem Hausarzt/ ihrer Hausärztin melden. Im Verlauf der Behandlung kann der Arzt/die Ärztin ggf. eine kostenlose Testung durchführen, sofern dies aus medizinischer Sicht erforderlich ist. An den Wochenenden kann bei gesundheitlichen Problemen der ärztliche Bereitschaftsdient (Tel.: 116 117) kontaktiert werden. Wenn Krankheitssymptome bestehen, sollte die betroffene Person mit dem Arzt eine Krankschreibung besprechen.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Absonderung besteht nicht mehr. Während der Erkrankung ist – wie bei allen anderen ansteckenden Krankheiten auch – ein Kontakt v. a. zu besonders gefährdeten Personen (z.B. älteren oder vorerkrankten Personen) zu vermeiden. Sind andere Kontakte unvermeidlich, empfiehlt das Gesundheitsamt in Innenräumen und wenn im Freien nicht ausreichend Abstand eingehalten werden kann, das Tragen einer FFP2 Maske. Die genutzten Räumlichkeiten sollten in regelmäßigen Abständen gut durchgelüftet werden.
Informationen zu Testungen sind auch auf der Homepage des Gesundheitsamtes unter www.ortenaukreis.de/corona zu finden.