- Sie haben einen Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom.
- Sie nutzen diesen Anschluss nicht überwiegend gewerblich.
- Sie sind durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio von der Rundfunkbeitragspflicht befreit beziehungsweise erhalten eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag oder
- Sie erhalten Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder
- Sie sind
- blind,
- gehörlos oder
- sprachbehindert und
- der Grad Ihrer Behinderung beträgt mindestens 90%.
Hinweis: Sie können die soziale Vergünstigung auch erhalten, wenn Sie mit Angehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, in einem Haushalt leben.