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Wie verhalte ich mich, wenn ich einen positiven Corona-Selbsttest habe?

Sollten für eine Covid-Erkrankung typische Symptome bestehen oder ein positiver Selbsttest vorliegen, sollten Sie sich bei Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin melden. Im Verlauf der Behandlung kann der Arzt/die Ärztin ggf. eine kostenlose Testung durchführen, sofern dies aus medizinsicher Sicht erforderlich ist. An den Wochenenden kann bei gesundheitlichen Problemen, der ärztliche Bereitschaftsdient (Tel.: 116 117) kontaktiert werden.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Absonderung besteht nicht mehr. Während der Erkrankung ist – wie bei allen anderen ansteckenden Krankheiten auch – ein Kontakt zu insb. empfindlichen Personen (z.B. älteren oder vorerkrankten Personen) zu vermeiden. Sind andere Kontakte unvermeidlich, empfiehlt das Gesundheitsamt in Innenräumen und wenn im Freien nicht ausreichend Abstand eingehalten werden kann, das Tragen einer Maske. Die genutzten Räumlichkeiten sollten in regelmäßigen Abständen gut durchgelüftet werden.

Informationen zu Testungen sind auch auf der Homepage des Gesundheitsamtes unter www.ortenaukreis.de/corona zu finden.