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geschlossene Einrichtungen

Unter einer geschlossenen Einrichtung versteht man einen Wohnbereich in der Regel in einem Pflegeheim, der von den Bewohner*innen nicht selbstständig verlassen werden kann. Für solch einen Bereich benötigt man einen richterlichen Beschluss für die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Dieser ist auch notwendig, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt.

  1. Wichern-Haus

    momentan nur auf Anfrage möglich

    Paul-Gerhardt-Werk e.V.

    Louis-Pasteur-Straße 12
    77654 Offenburg

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  2. aczepta Haus Burgerwaldsee

    Olga-von-Wedelstaedt-Straße 3
    77656 Offenburg

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  3. Pflege- und Betreuungsheim Ortenau

    Haus am Harmersbach

    Mobile Menschen mit Demenz und schweren Verhaltensauffälligkeiten.
    Die Einrichtung kann von den Bewohnern nicht selbstständig verlassen werden und benötigt daher zur Unterbringung einen richterlichen Beschluss

    Spitalstraße 11b
    77736 Zell am Harmersbach

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  4. AWO Seniorenzentrum Hanauerland

    Hauptstraße 1a
    77866 Rheinau-Freistett

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  5. Kursana Domizil

    Friesenheim - Haus Ignatius
    Stefan Lott

    Tavaux Stra 22
    77948 Friesenheim

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