geschlossene Einrichtungen
Unter einer geschlossenen Einrichtung versteht man einen Wohnbereich in der Regel in einem Pflegeheim, der von den Bewohner*innen nicht selbstständig verlassen werden kann. Für solch einen Bereich benötigt man einen richterlichen Beschluss für die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Dieser ist auch notwendig, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt.