- Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang
des Antragstellers und - sofern vorhanden - des im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlichen Gemeinschaften vorgelegt werden. Zum Beispiel: Bei Antragseingang in 2018 sind die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2015 und 2016 einzureichen - Meldebestätigung mit Angabe des
- Einzugsdatums,
- des Hauptwohnsitzes des Antragstellers, der im Antrag angegebenen Kinder sowie seines Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus der eheähnlichen Gemeinschaft
- Grundbuchauszug oder wenn noch nicht vorhanden Nachweis der Eintragung der Auflassungsvormerkung
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