die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt,
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder
- das Landratsamt.
Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen. Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.