Nicht immer ist eine Schwangerschaft ein freudiges Ereignis. Besonders dann, wenn sie nicht geplant war.
Die schwangere Frau steht dann vielleicht vor Fragen wie:
Angst, von der Familie abgelehnt oder sogar ausgeschlossen zu werden, Verlassen werden vom Partner, unzureichende finanzielle und berufliche Sicherheit.
Bei uns bekommen Schwangere und deren Angehörige, falls die Schwangere das wünscht, Informationen und praktische Hilfestellung …
Wir unterliegen der Schweigepflicht. Wir beraten Sie vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Die Beratungsgespräche sind für Sie kostenlos. Wir können Ihnen auf Wunsch die nach § 219 StGB für einen Abbruch notwendige Beratungsbescheinigung ausstellen.
Der Eingriff darf frühestens am 4. Tag nach dem Tag vorgenommen werden, an dem die Beratung abgeschlossen wurde. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach deutschem Recht nur bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach der Empfängnis möglich (Ausnahme: Vorliegen einer Medizinischen Indikation).