Liegenschaftsvermessungen
Das Liegenschaftskataster kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn die wesentlichen inhaltlichen Änderungen zeitnah durch Liegenschaftsvermessungen erfasst und die Unterlagen aktualisiert werden.
So müssen zur Bildung neuer Flurstücke, beim Bau von Straßen und Gewässern oder bei sonstigen Bauvorhaben neue Flurstücksgrenzen vermessen werden.
Auch veränderte Nutzungsarten und neu errichtete oder veränderte Gebäude werden aufgenommen.