Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Umgangssprachlich wird sie auch Vertrauensperson genannt.
In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist neben der Schwerbehindertenvertretung wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Die Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt.
Außerhalb dieser Zeiten finden Wahlen statt, wenn:
Stufenvertretungen sind: