Sie erhalten den Sozialtarif zunächst für maximal drei Jahre, als BaföG-Empfänger nur für ein Jahr. Eine Verlängerung ist jeweils möglich.
Stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewilligungsfristen einen entsprechenden Antrag.
Hinweis: Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.