- spätestens 3 Monate nach dem Einzug
Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. - Bei einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit: spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags (zum Beispiel bei Kauf der gemieteten Wohnung)
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