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Altlastenkataster - Auskunft beantragen

Allgemeine Informationen

Altlasten sind Flächen (z.B. Altablagerungen, Altstandorte) von denen eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit (Mensch, Boden, Grundwasser) ausgeht.

Warum sind Altlasten gefährlich?
Belastete Grundstücke haben eine gesundheitsgefährdende Wirkung

  • Gefahr für das Grundwasser durch Schadstoffe
  • Gefahr für die menschliche Gesundheit (z.B. Deponiegas)
  • Gefahr für die Bausubstanz (Deponiesetzungen, Risse)
  • Gefahr für die Natur (Pflanzenwachstum)


Altlasten und die Folgen

  • Ein schadstoffbelastetes Grundstück verliert in der Regel erheblich an Wert
  • Der Störer (z.B. Grundstückseigentümer) kann zu aufwendigen und teuren Erkundungs- / Sanierungsarbeiten verpflichtet werden.
  • Altlastenbelastete Grundstücke können unter Umständen nur eingeschränkt genutzt werden.

Die derzeit im Ortenaukreis bekannten altlastverdächtigen Flächen / Altlasten sind im sogenannten Altlastenkataster erfasst und in Bearbeitung.

Voraussetzungen

Privatpersonen erhalten, wenn sie Grundstückseigentümer sind, bzw. wenn der Grundstückseigentümer zustimmt, Auskünfte über die Altlastensituation auf dem jeweiligen Grundstück. Das Landratsamt Ortenaukreis hat hierfür ein "Formblatt zur Auskunftserteilung" erarbeitet.

Verfahrensablauf

-

Erforderliche Unterlagen

Formblatt

Rechtsgrundlage

Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Umweltverwaltungsgesetz Teil 3 (UVwG)
Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG)