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Erstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten beantragen
Allgemeine Informationen
Die Kosten den Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten können unter Umständen Erstattungsfähig sein.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen ist eine Antragsstellung sowie gegebenenfalls das Einreichen der erforderlichen Unterlagen.
Zuständige Stelle
- für Schüler kreiseigener Schulen: das Landratsamt
- für alle anderen Schüler: der jeweilige Schulträger (die Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. der Träger der Privatschule)
Verfahrensablauf
Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.
Erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls werden erforderliche Unterlagen im Laufe des Verfahrens angefordert.
Rechtsgrundlage
- § 18 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich
- Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten
- Ergänzende Richtlinien für das Abrechnungs- und Erstattungsverfahren