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Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

Da sich die Fließgewässer im Ortenaukreis mehrheitlich im Niedrigwasser befinden, darf an Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Die Untere Wasserbehörde des Ortenaukreises weist darauf hin, dass bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben dürfen. Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben sind strikt einzuhalten.

„Aufgrund der geringen Regenfälle sind die Pegelstände der Gewässer im Ortenaukreis auf kritische Werte gesunken. Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen“, begründet Jürgen Mair, Leiter des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, den Schritt. Einzelne Regenschauer der letzten Tage seien lokal insbesondere bei Gewittern zwar ergiebig gewesen, konnten aber nicht flächendeckend zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen. Auch die Wassertemperaturen werden in den nächsten Wochen steigen. Aus diesem Grund hat die Untere Wasserbehörde die Wasserentnahme ab sofort untersagt.

„Die geringe Wasserführung und die steigenden Wassertemperaturen belasten sowohl die Tiere als auch die Pflanzen im Gewässer. Gerade in Zeiten mit hohen Temperaturen ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen“, erklärt Mair. Führen die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser, werde die Selbstreinigungskraft des Gewässers gemindert, vermehrter Algenwuchs und auch Schäden und Ausfälle für die Fischerei wären die Folge. Daher wird das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften ab sofort verstärkt kontrollieren. Verstöße können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen.

13.06.2022