Erwerbsunfähigkeit
Anspruchsberechtigt sind Personen, die unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes keine 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Sie dürfen außerdem keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung bekommen können. Im Wesentlichen sind dies Rentenbezieher auf Zeit und Altersrentner vor dem 65. Lebensjahr.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Diese Leistungen können Personen mit gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Außerdem ist Voraussetzung, dass die nachfragende Person ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann und auch das Einkommen des nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartners hierzu nicht ausreicht.