Tierarzneimittelüberwachung
Um kranke Tiere wirksam zu behandeln, kann auf die Anwendung von Tierarzneimitteln oft nicht verzichtet werden. Wenn es sich bei dem Patienten um ein Tier handelt, welches der Lebensmittelgewinnung dient, muss bei Auswahl und Anwendung des Arzneimittels der Schutz des Verbrauchers vor Arzneimittelrückständen beachtet werden.
Wir überwachen den korrekten Umgang mit Tierarzneimitteln in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen in der Ortenau. Hierzu arbeiten wir eng zusammen mit der „Stabsstelle Ernährungssicherheit“ beim Regierungspräsidium Tübingen - einer Expertengruppe, die landesweit u. a. auf dem Gebiet der Tierarzneimittelüberwachung tätig ist.