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Datum: 30.11.2021

Zugeparkte Straßen und Wendeanlagen sowie unzureichender Heckenschnitt bereiten der Müllabfuhr Probleme

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Ortenaukreises weist darauf hin, dass aufgrund zugeparkter Straßen und Wendehämmer sowie fehlendem Heckenrückschnitt Müllsammelfahrzeuge zunehmend Probleme bekommen, die Müllabfuhr durchzuführen. Insbesondere in schmalen Erschließungsstraßen wird durch parkende Autos vermehrt die erforderliche Mindeststraßenbreite nicht eingehalten.

„Wir möchten unseren Entsorgungsservice weiterhin so zuverlässig und bürgerfreundlich wie möglich anbieten, dafür müssen die Müllfahrzeuge sicher und verkehrsgerecht die Grundstücke erreichen können“, erklärt Michael Lehmann, Abfallberater beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft. „Müllsammelfahrzeuge dürfen nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehr grundsätzlich nur auf Fahrwegen und in Bereichen betrieben werden, die ein sicheres Fahren ermöglichen“, so Lehmann. Gibt es kein Durchkommen, könne es auch passieren, dass die Falschparker verwarnt oder gar abgeschleppt oder aber Behälter nicht geleert würden. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis bittet daher, Wendeanlagen und schmale Zufahrtsstraßen, besonders an den Tagen an denen die Müllabfuhr unterwegs ist, für die Müllsammelfahrzeuge frei zu halten sowie Hecken, Bepflanzungen und Bäume soweit zurückzuschneiden, dass die Müllfahrzeuge und auch andere größere Rettungsfahrzeuge, etwa der Feuerwehr, ungehindert fahren können.

Weitere Auskünfte zur Abfallentsorgung gibt es telefonisch bei den Abfallberatern des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis unter 0781 805-9600 oder per E-Mail unter abfallwirtschaft@ortenaukreis.de.