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Datum: 10.09.2021

Zeitweises Fahrverbot für Krafträder zwischen Rheinbischofsheim und Wagshurst bleibt bestehen

Bezüglich des zeitweisen Motorradverbots auf der Kreisstraße zwischen Rheinau-Rheinbischofsheim und Achern-Wagshurst hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Anfang September die Rechtsauffassung des Ortenaukreises bestätigt. Danach soll ein zeitweises Fahrverbot für Krafträder freitags von 12 bis 22 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 6 bis 22 Uhr in den Monaten März bis Oktober die auf dieser Strecke erhöhte Zahl an Kraftradunfällen minimieren. Maßnahmen wie etwa eine durchgezogene Mittelmarkierung, Schutzplanken, Kurvenleittafeln sowie eng aufgestellte Leitpfosten ließen sich im Vergleich zu den zeitlichen Einschränkungen nicht als gleichwirksames milderes Mittel feststellen.

„Unser Ziel ist und war es, die Verkehrssicherheit auf der für sportliches Fahren und leider auch zu Rennen genutzten Strecke zu verbessern und schwere Unfälle zu vermeiden. Wir hoffen, dass uns diese Entscheidung dem näherbringt,“ so Micheal Loritz, Dezernat für Infrastrukturen, Baurecht und Migration des Ortenaukreises.

In den Monaten November bis Februar, in denen sich nachweislich weniger Unfälle ereignen, werden die entsprechenden Verkehrszeichen abgedeckt, sodass die zeitliche Beschränkung dann nicht gilt.