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Datum: 29.07.2022

Ukrainische Geflüchtete prägen weiterhin die aktuelle Situation bei der KOA

Presseinformation zum Statistikreport Juli 2022

Im Juli 2022 haben 8.258 Familien bzw. Haushalte die sogenannten „Hartz IV“-Leistungen bezogen. Damit gibt es bei den Fallzahlen der Kommunalen Arbeitsförderung (KOA) gegenüber dem Vormonat kaum Veränderungen (minus 0,2 Prozent). „Nachdem die Zahl der Leistungsempfänger im vorangegangenen Monat Juni durch den Rechtskreiswechsel der ukrainischen Schutzsuchenden in die Zuständigkeit der KOA sehr deutlich angestiegen war, verharren die Fallzahlen nun auf diesem hohen Niveau“, erläutert Armin Mittelstädt, der Leiter des Ortenauer Jobcenters, die aktuelle Entwicklung.

Demgegenüber hat im gleichen Zeitraum die Zahl der Arbeitslosen stark zugenommen (plus 13,4 Prozent) – bei den unter 25-jährigen sogar um 22,3 Prozent. Auch hierfür ist die veränderte Zuständigkeit für die Geflüchteten aus der Ukraine die maßgebliche Ursache. Vorrangig für die Mitarbeitenden der KOA war es zunächst, den finanziellen Lebensunterhalt aller neu hinzugekommenen Personen sicherzustellen, Integrations- und Qualifizierungsangebote erfolgen nun zeitversetzt. „Da Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Arbeitsfördermaßnahmen statistisch nicht als arbeitslos gelten, ist in den folgenden Monaten wieder ein entsprechender Rückgang bei den Arbeitslosenzahlen zu erwarten“, richtet Mittelstädt den Blick wieder nach vorne.

Im Juli 2022 haben 95 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 11 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten „zweiten“ Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben somit im Berichtsmonat 106 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden.

Aktuell erhalten insgesamt 17.696 Personen Leistungen der KOA. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt 11.331. Hinzu kommen 5.407 nichterwerbsfähige Sozialgeld-Empfänger, 2.775 reine Arbeitslosengeld II-Leistungsbezieher, die z. B. als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder als über 58-Jährige nicht mehr vermittelt zu werden brauchen, sowie 958 sonstige Leistungsberechtigte, die keine Regelleistungen beziehen.

2022-07 Statistikreport