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Datum: 02.06.2021

Weitere Lockerungen ab Donnerstag

Der Ortenaukreis kann aufgrund der guten Entwicklung der Inzidenzzahlen in den vergangenen zwei Wochen den nächsten Öffnungsschritt gehen. Ab dem morgigen Donnerstag (3. Juni) sind damit weitere Lockerungen möglich, u.a. darf die Gastronomie bis 22 Uhr öffnen, der Betrieb von Sportanlagen und Fitnessstudios für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport ist wieder möglich, Hallenbäder können wieder öffnen und bei Kulturveranstaltungen sind mehr Zuschauer erlaubt. In vielen Bereichen haben nach der Landesverordnung weiterhin nur Getestete, Geimpfte oder Genesene Zutritt.

„Ich freue mich, dass es für die Menschen in der Ortenau nun endlich weitere Lockerungen geben wird. Das ist die Belohnung für ihr diszipliniertes Durchhaltevermögen in den vergangenen Monaten“, erklärt Landrat Frank Scherer. „Jetzt wollen wir auch noch den letzten Öffnungsschritt gehen, deshalb gilt es weiterhin solidarisch die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln konsequent zu beachten, damit sich der positive Trend auch fortsetzt und wir auf den letzten Metern in Richtung Normalität nicht ins Stolpern geraten“, betont Scherer.

Voraussetzung für die Öffnungsstufe 2 nach der Corona-Verordnung des Landes ist, dass die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz an den vergangenen 14 aufeinanderfolgenden Tagen seit der Öffnungsstufe 1 am 20. Mai im Durchschnitt gesunken ist oder den Schwellenwert einer 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten hat. Beide Fälle sind im Ortenaukreis gegeben, nachdem das Robert-Koch-Institut am 2. Juni einen 7-Tage Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) von 26,7 für den Ortenaukreis festgestellt hat. Am 20. Mai 2021, dem ersten Tag der Öffnungsstufe 1 - betrug der Inzidenzwert 57,3. Im Durchschnitt lag er in den beiden vergangenen Wochen bei 42,4. Damit sind weitere Lockerungen möglich. Der Ortenaukreis hat dazu seine Städte und Gemeinden informiert und eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht.

Ab Donnerstag, 3. Juni, gelten zusätzlich zu den bereits erfolgten Lockerungen im Ortenaukreis folgende Regelungen:

Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen

Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schülern

Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln

Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 20 m²)

Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen und außen 250 Personen

Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste geöffnet (1 Person pro 20 m²); Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen

Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen

Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauern innen und außen

Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung Gemeindegesang zulässig und weiterhin ohne Testkonzept

Quelle: Stufenplan der Landesregierung BW (Stand: 27. Mai 2021, Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf