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Datum: 08.08.2022

Was der Ukraine-Krieg für die Arbeit der Ausländerbehörde des Ortenaukreises bedeutet

Was der Ukraine-Krieg für die Arbeit der Ausländerbehörde des Ortenaukreises bedeutet

Seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine am 24. Februar haben nach Angaben des UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR fast 10 Millionen Menschen die Grenzen zur Ukraine überschritten. Auch der Ortenaukreis musste sich innerhalb kürzester Zeit auf die Aufnahme einer hohen Zahl Geflüchteter vorbereiten, inzwischen sind rund 4.000 Ukraine-Geflüchtete in der Ortenau angekommen.
Wir blicken in einer mehrteiligen Serie zurück, welche Herausforderungen gemeistert werden mussten und welche Anstrengungen im Migrationsamt des Ortenaukreises unternommen wurden, um den Geflohenen ein gutes erstes Ankommen in Sicherheit zu ermöglichen.

Heute: die Aufgaben der Ausländerbehörde des Ortenaukreises.
Das Migrationsamt des Ortenaukreises ist in vielfältiger Weise Anlaufstelle für die Ausländer im Ortenaukreis. Es betreibt über den gesamten Ortenaukreis verteilt zahlreiche Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die Berechnung und Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören ebenso zum Aufgabengebiet wie die Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern. Für die rund 26.000 Ausländer im ländlichen Raum des Ortenaukreises ist das Migrationsamt die zuständige Ausländerbehörde. Die fünf großen Kreisstädte unterhalten eigene Ausländerbehörden für ihre Bürger.
„Eigentlich sind meine Kolleginnen und Kollegen in der Ausländerbehörde stresserprobt und eine hohe Arbeitsbelastung gewohnt“, sagt Migrationsamtsleiterin Alexandra Roth. So habe sich in den letzten zehn Jahren die Zahl der zu betreuenden Ausländer von 11.000 auf fast 26.000 erhöht. Hinzu kamen ständige Rechtsänderungen und eine Vielzahl an neuen Aufgaben den Ausländerbehörden übertragen worden, wie etwa die Erteilung von Wohnsitzauflagen für Geflüchtete, Prüfung von Bleiberechtsregelungen für gut integrierte Asylbewerber, Erteilung von Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen für Asylbewerber, Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes oder der Umgang mit hier lebenden britischen Staatsangehörigen nach dem Brexit. „Viele Mitarbeitende haben auch schon einige Krisen und Flüchtlingsbewegungen mitgemacht und sind entsprechend erfahren“, so Roth. „Dieses Mal war es aber anders als sonst, die Auswirkungen des Krieges und die damit verbundene Registrierung und Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine sowie plötzliche ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen bedeuteten einen immensen Kraftakt“, erklärt Michael Loritz, für Flüchtlingsfragen zuständiger Dezernent im Landratsamt. Nach Ausbruch des Kriegs konnten ukrainische Staatsangehörige wie bisher auch drei Monate visumsfrei nach Deutschland einreisen. „Viele kamen zunächst bei Bekannten und Verwandten im Ortenaukreis unter. Es wurde aber sehr schnell klar, dass der Krieg länger dauern wird und viele Menschen fliehen würden müssen. Wir gingen davon aus, dass sich der Bund, wie auch sonst bei so großen Fluchtbewegungen, der Sache annimmt und eine Verteilung aller ankommenden Personen aus der Ukraine zunächst über die Länder erfolgt. Dadurch hätte es einen zeitlichen Puffer für die Kommunen gegeben, sich auf den Ansturm vorzubereiten“, so Loritz. Es kam jedoch anders, die Ausländerbehörden mussten nun auch die aufwändige Registrierung und Datenerfassung übernehmen. „Ausländerbehörden sind für so eine Vielzahl an Aufnahmen in kürzester Zeit überhaupt nicht entsprechend ausgestattet. Für eine Massenregistrierung von tausenden Flüchtlingen gibt es eigentlich die großen Registrierstraßen in den Ankunftszentren der Länder oder in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen“, so Loritz. „Genau diese Registrierung war aber das Nadelöhr für Folgemaßnahmen“, ergänzt Amtsleiterin Roth. „Ohne Registrierung gab es keine Aufenthaltsbescheinigungen, die wiederum Grundlage Leistungen sind“. Ein Registrierungsvorgang inklusive der Übernahme des Falles ins Fachverfahren der Ausländerbehörde und Anlegen des Falles im Ausländerzentralregister dauerte am Anfang mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten im Landratsamt fast eine ganze Stunde. „Ein Unding angesichts der Vielzahl der Fälle. Es hätte Monate gedauert, die dazu nötigen Vorsprachen zu terminieren. Wir konnten den Unmut der Menschen gut verstehen, wir waren ja selbst über die Situation sehr unzufrieden“, blickt Loritz. Unterstützung kam dann unbürokratisch und schnell vom Polizeipräsidium Offenburg, das drei sogenannte Personalisierungsinfrastrukturkomponenten - kurz PIK-Stationen – zur Verfügung stellte. Ein Team von Kriminaltechnikern der Kriminalpolizeidirektion Offenburg nahm dabei die Registrierung mit biometrischen Fotos und Fingerabdrücken vor, so konnten über 1.000 Personen in nur drei Wochen erfasst werden. „Dank dieser Hilfe konnten wir schnell eine Vielzahl an Personen registrieren und ihnen damit den Start in der Ortenau erleichtern“, dankte Landrat Frank Scherer dem damaligen Polizeipräsidenten Reinhard Renter.

Neben der Registrierung war und ist die Ausstellung von aufenthaltsrechtlichen Bescheinigungen, sogenannten „Fiktionsbescheinigungen“, unabdingbar für eine Leistungsgewährung. „Früher dauerte das Wochen, heute nur noch wenige Tage“, sagt Loritz, der kopfschüttelnd an die Anfangszeiten nach Kriegsbeginn erinnert, an denen die vom Bund geforderten Fiktionsbescheinigungen wochenlang bei der Bundesdruckerei in den benötigten Mengen nicht lieferbar waren.

„Inzwischen bestellen wir bei der Bundesdruckerei gleich die ´richtigen` Dokumente für den Aufenthaltstitel, wenn die Anträge dazu da sind und biometrische Reisepässe vorgelegt werden können. Das geht viel schneller und bringt den Menschen Erleichterung“, erklärt Alexandra Roth. Um die Vorgänge zu beschleunigen und dem Ansturm gerecht zu werden, wurde eine Telefonhotline mit Terminvergabe eingerichtet und eine Webseite auf Ukrainisch erstellt. Auch wurden schnell Anträge für die Aufenthaltserlaubnis in Ukrainisch beschafft und die Abstimmung mit den anderen fünf Ausländerbehörden im Ortenaukreis wurde intensiviert. „Inzwischen geht auch die PIK-Erfassung mit unserer Technik viel schneller“, ist Roth erleichtert.

Mittlerweile leben über 2.000 Ukrainer alleine im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Landratsamtes, rund 4.000 im gesamten Ortenaukreis. „Mit einem hohen Personaleinsatz schaffen es die Ausländerbehörden im ganzen Kreis, diese Menschen zu beraten, informieren und ihnen die ersten Schritte in der neuen Umgebung zu erleichtern“, erklärt Roth, die Verständnis hat für den Unmut aus Teilen der bereits hier lebendenden ausländischen Bevölkerung über länger Bearbeitungszeiten. „Auf der einen Seite geht es um Grundlagen für die Gewährung von dringend benötigten Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine. Andererseits ist es jetzt gerade vielleicht nicht für jeden existenziell, dass er gerade einen unbefristeten Aufenthaltstitel erhält. Diese Abwägung ist allerdings schwer zu vermitteln und führt zu vielen Diskussionen“, so die Amtsleiterin. Deswegen werde nun priorisiert und Besuchertage im Migrationsamt geschlossen, um alle Vorgänge schnell abarbeiten zu können. Wie lange dieser Zustand noch andauern wird, kann Roth nicht beantworten. „Es ist zu befürchten, dass wir uns auf einen langen Krieg einstellen müssen“, so Roth. Die Frage werde dann sein, ob die Geflüchteten auf Dauer hierbleiben wollen. „Aktuell kehren einige bereits wieder zurück“. Selbst wenn keine weiteren Menschen aus der Ukraine dazukämen, würde es bei den Ausländerbehörden noch Wochen dauern, bis die Rückstände aufgearbeitet seien. „Und die nächste Herausforderung steht schon bevor: Die Ampelregierung will ein „Chancen Aufenthaltsrecht für geduldete Asylbewerber“ einführen“, informiert die Amtsleiterin. Das bedeute von zusätzlicher Beratung über Prüfung der Anträge und Schriftverkehr mit Rechtsanwälten bis zu möglichen Gerichtsverfahren wegen Ablehnungen der Anträge. „Irgendwie müssen wir das aber auch schaffen“, macht die Migrationsamtsleiterin Hoffnung.