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Datum: 28.07.2022

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft im Flurneuordnungsverfahren Durbach (Gebirg) gewählt

Ausbauplanung kann beginnen

Im Zusammenlegungsverfahren Durbach (Gebirg) hat die Teilnehmergemeinschaft (TG) im Juli ihren Vorstand gewählt. Dem gewählten zehnköpfigen Gremium gehören als Vorstände Markus Bruder, Christian Burkhardt, Josef Gmeiner, Hubert Vogt und Franz Zentner sowie Thomas Bruder, Heinrich Danner, Johannes Halter, Christian Huber und Andreas Kuderer als Stellvertreter an. In der daran anschließenden Vorstandssitzung wurden Franz Zentner zum Vorsitzenden, sowie Hubert Vogt zu seinem Stellvertreter gewählt.

„Die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung setzt sich aus allen Grundstückseigentümern im Gebiet zusammen. Der Vorstand vertritt die Interessen der Teilnehmergemeinschaft nach außen und ist wichtiger Ansprechpartner für die Eigentümer und das Landratsamt. Wir sind froh, dass wir mit der Vorstandschaft einen wichtigen Partner für unser gemeinsames Ziel Flurneuordnung gefunden haben“, freut sich Tobias Pfitzenmaier, leitender Ingenieur des Verfahrens des Landratsamtes. Auch der Vorsitzende Franz Zentner kann nun seine kürzlich in einem Flurneuordnungsseminar erworbenen Kenntnisse in die Tat umsetzen und sich bei der Planung einbringen.

Die erste große und wichtige Aufgabe des neu gewählten Vorstandes ist die Mitwirkung bei der Aufstellung der Ausbauplanung durch die Flurbereinigungsbehörde. Hierzu werden unter anderem nach örtlicher Bestandserhebung diejenigen Hofzufahrten ausgewählt, die eine Modernisierung am dringendsten benötigen.

Derzeit wird bereits eine ökologische Ressourcenanalyse durchgeführt, um den notwendigen Ausgleichsbedarf für die möglichen Baumaßnahmen zu ermitteln. Direkt danach können in Absprache mit dem Vorstand die Detailplanungen für das Ausbaukonzept beginnen.

„Die Flurbereinigungsbehörde im Amt Vermessung und Flurneuordnung leitet das Verfahren, da umfangreiche rechtliche Schritte nach dem Flurbereinigungsgesetz einzuhalten sind und unterstützt die TG mit ihrer Erfahrung und technischen Ausstattung“, erläutert Pfitzenmaier. „Zugleich kümmern wir uns um die Finanzierung des Verfahrens“. Die kalkulierten Ausführungskosten der Zusammenlegung Durbach (Gebirg) liegen nach den derzeitig geltenden Fördergrundsätzen bei maximal vier Millionen Euro, wovon mindestens 67 Prozent durch Förderung von Land und Bund abgedeckt sind. Durch die Schaffung eines sogenannten ökologischen Mehrwerts kann sich je nach Qualität dieser zusätzlichen Maßnahmen der Zuschusssatz erhöhen.

Beim Zusammenlegungsverfahren Durbach (Gebirg) handelt es sich um ein sogenanntes Schwarzwaldverfahren, das insbesondere landwirtschaftliche Anwesen im Außenbereich durch ganzjährig befahrbare Wege an das übergeordnete Straßennetz anschließt. Ebenso leistet das Schwarzwaldverfahren einen wertvollen Beitrag zur Offenhaltung der Landschaft und Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaft sowie die Verbesserung der Waldbewirtschaftung durch den Bau von Waldwegen.

Verfahrensdaten

Anordnung: 2019

Verfahrensfläche: rund 1.500 Hektar

Teilnehmer: 95

Anzahl Flurstücke: 300

vorläufiger Verfahrenszuschusssatz: 67%

Hintergrundinformation Flurneuordnung

Flurneuordnungsverfahren haben zum Ziel, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und die Schönheit und den Erholungswert der Landschaft sowie die ökologische Vielfalt zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Dafür stellten der Bund und das Land Baden-Württemberg im Jahr 2021 rund 13 Millionen Euro an Fördermitteln bereit.

Beim Landratsamt Ortenaukreis laufen derzeit 23 Flurneuordnungsverfahren. Davon sind 17 sogenannte Schwarzwaldverfahren, die dazu dienen, Zufahrten zu Einzelhöfen sowie Wald- und Mindestflurwege zu bauen und zu modernisieren.

Die gewählten Vorstände und ihre Stellvertreter mit dem Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Franz Zentner (6.v.r.) und seinem Stellvertreter Hubert Vogt (3.v.r.) sowie Bürgermeister Andreas König (4.v.r.) und die Mitarbeiter des Amts Vermessung und Flurneuordnung beim Landratsamt Ortenaukreis.