Verminderte Erwerbseinnahmen durch Corona-Krise
Kommunale Arbeitsförderung berät zu ergänzenden Leistungen
„Bedingt durch die Corona-Krise werden in den kommenden Wochen vielen Bürgern Erwerbseinnahmen wegbrechen, mit denen sie bislang ihren Lebensunterhalt bestritten haben“, so Armin Mittelstädt, Leiter der Kommunalen Arbeitsförderung beim Landratsamt Ortenaukreis. Dies kann beispielsweise sogenannte „Soloselbständige“ und Freiberufler treffen, die kein Arbeitslosengeld I erhalten können, sowie Bezieher von Krankengeld. Diese benötigen dann gegebenenfalls Ergänzende Leistungen, wie sie die Kommunale Arbeitsförderung (KOA) bislang bereits vor allem geringfügig Beschäftigten und Arbeitnehmern mit niedrigen Erwerbseinkommen gewährt. Ob Ansprüche auf derartige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bestehen, hängt ganz wesentlich von der familiären Situation der Betroffenen ab. Für die Ermittlung der konkreten Höhe der vielleicht in Frage kommenden SGB II-Leistung müssen weiterhin die konkreten Unterkunftskosten, mögliche Mehrbedarfe sowie eventuell vorhandene Freibeträge berücksichtigt werden.
Weitere Informationen hierzu können auf der Homepage der KOA (www.koa-ortenau.de) abgerufen werden. Darüber, ob ein Leistungsanspruch besteht, sowie Hinweise zur konkreten Antragstellung, gibt es auch individuelle Beratungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KOA. Diese sollten telefonisch erfolgen unter folgenden Rufnummern:
Offenburg: 0781-805 9447 und 9331
Lahr: 07821-95449 2000 und 2047
Kehl 07851-9487 5005 und 9487 5008
Achern 07841-6048 4000
Wolfach 07834-988 3145
Eine weitere Personengruppe, die möglicherweise ergänzende Leistungen der KOA erhalten könnte sind Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen. Diese Geldleistung für Beschäftigte, deren Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet haben, wird von der örtlichen Agentur für Arbeit administriert. In den meisten Fällen wird das Kurzarbeitergeld zur Bestreitung des Lebensunterhaltes der Betroffenen ausreichen. Es wird aber auch Personen geben, bei denen diese Lohnersatzleitung so niedrig ausfällt, dass Anspruch auf ergänzende Hilfen bei der KOA besteht. In diesen Fällen können ebenfalls die oben genannten Telefonnummern der KOA-Dienststellen genutzt werden.
Auch folgende Internetseite des Bundesagentur für Arbeit enthält hierzu nützliche Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung.