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Datum: 04.11.2021

Straßenverkehrsordnung: Informationen zum neuen Bußgeldkatalog

Änderungen gelten ab 9. November

Das Landratsamt Ortenaukreis informiert zum neuen Bußgeldkatalog im Rahmen der Novelle Straßenverkehrsordnung (StVO). Nachdem sich Bund und Länder Mitte April 2021 auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt hat, stimmte am 8. Oktober auch der Bundesrat zu. Der neue Bußgeldkatalog wird am 9. November 2021 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Änderungen sollen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr beitragen. „So werden die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstöße deutlich erhöht“, informiert Ordungsamtsleiterin Andrea Kern vom Landratsamt Ortenaukreis. „Die Bußgelder für die meisten Verstöße insbesondere bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden verdoppelt. Die Sanktionen werden also spürbarer. Im europäischen Vergleich bleiben die Bußgelder aber moderat“, so Kern. 

Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig. „Die Änderung sieht abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe vor“, weiß die Amtsleiterin. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig. Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz Geldbußen von 55 Euro fällig. Ebenfalls für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge wird fortan eine Geldbuße von 55 Euro fällig werden.

Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. „Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen“, so Kern. Auch das sogenannte „Auto-Posing“ kann nun wirksam geahndet werden: für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren werden Bußgelder bis zu 100 Euro fällig. Auch wird die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkten.

Alle Änderungen im Internet abrufbar unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/update-stvo-novelle.html