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Datum: 27.04.2021

Ortenaukreis warnt vor Vogelgrippevirus und informiert über Sicherheitsmaßnahmen
Sicherheitsregeln gelten auch für Kleinsthaltungen

Am Donnerstag, 22.April 2021, wurde im französischen Illkirch-Graffenstaden (Straßburg) in einer Kleinsthaltung mit neun Hühnern die Infektion mit dem Geflügelpestvirus amtlich festgestellt.


Durch die vorgeschriebene Bildung von sogenannten Restriktionszonen, in denen abgestufte Bekämpfungsmaßnahmen gelten, ist auch ein Teil des Ortenaukreises betroffen: Im äußeren Ring, der sogenannten Überwachungszone, welcher aufgrund seines Radius von mindestens zehn Kilometern auch auf Stadtteile von Kehl (Kernstadt, Sundheim, Goldscheuer mit Marlen und Kittersburg), Willstätt (Eckartsweier) und Neuried (Altenheim) sowie Meißenheim herüberreicht, gelten Maßnahmen zur Vermeidung einer möglichen Weiterverbreitung und zum Schutz vor dem Eintrag durch Wildvögel in die Hausvogelbestände. Maßnahmen sind etwa die Aufstallungspflicht für gehaltene Vögel, Verbringungsverbote für gehaltene Vögel, sowie deren Fleisch und Eier.
Für das Verbringen können durch das Veterinäramt auf Antrag jedoch Ausnahmen genehmigt werden, sofern die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Neben dem Zukauf infizierter Tiere ist für Hausgeflügelbestände die Einschleppung der Seuche durch Wildvögel die größte Gefahr. „Die Geflügelhalter im Ortenaukreis haben durch Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen bisher eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Geflügelpest durch Wildvögel erfolgreich verhindern können“, so Jan Loewer, Leiter des Amts für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ortenaukreises. Aktuell gilt aber nach wie vor die Risikoeinstufung des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, nach der das Risiko für eine Ansteckung durch das Geflügelpestvirus durch Wildvögel als hoch eingeschätzt wird.

„Um Tiere vor einer Erkrankung zu schützen, ist es daher besonders wichtig, dass alle Halter von Vögeln die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Dies betrifft besonders auch die Hobby-Geflügelhalter mit nur wenigen Tieren“, so Loewer weiter.


Zu den wichtigsten Regeln gehören:

-       gehaltene Vögel ausschließlich an für Wildvögel unzugänglichen Stellen füttern

-       für das Tränken der Tiere kein Oberflächenwasser nutzen

-       Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände für Wildvögel unzugänglich aufbewahren

-       bei erhöhten Tierverlusten im Bestand die Tiere durch einen Tierarzt untersuchen lassen bzw. das Veterinäramt unverzüglich informieren, um ein unklares Krankheitsgeschehen schnellstmöglich abklären zu lassen

Das Veterinäramt empfiehlt auch den außerhalb der neu gebildeten Überwachungszone gelegenen Haltern die vorübergehende Haltung ihrer Vögel im Stall oder in einer nach oben abgeschlossenen Voliere, damit ein direkter Wildvogelkontakt ausgeschlossen werden kann.

Weiterhin ist es wichtig, nur gesunde Vögel zu erwerben und einen Nachweis (Rechnung) dafür aufzubewahren, um im Falle eines Seuchenausbruchs epidemiologische Nachforschungen und somit eine effektive Tierseuchenbekämpfung durchführen zu können.

Darüber hinaus gelten für alle Vogelhalter zur Vorsorge gegen Krankheiten, die folgenden Regeln:

-       Jede Geflügelhaltung, darunter fallen Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Tauben oder Laufvögel muss im Ortenaukreis beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung angemeldet und registriert werden. Dabei ist es besonders wichtig, mitzuteilen, ob sich das Geflügel im Stall oder im Freien befindet, damit bei Krankheiten oder Seuchen schnell und effektiv gehandelt werden kann.

-       Bei der Haltung von Vögeln ist immer ein Bestandsregister zu führen. In dieses müssen der vorherige Halter, das Datum des Zugangs und des Abgangs des Vogels und der Empfänger der Tiere beim Verkauf eingetragen werden.
Wer mehr als 100 Tiere hält muss zusätzlich die pro Tag verendeten Tiere erfassen. Bei mehr als 1.000 Tieren muss die Gesamtzahl der gelegten Eier jedes Bestandes protokolliert werden.

-       Alle Halter von Hühnern und Puten müssen ihre Tiere regelmäßig durch einen Tierarzt per Spray oder oral gegen die Krankheit Newcastle Disease impfen lassen.

Beim Menschen sind in Deutschland aktuell keine Erkrankungen mit aviären Influenzaviren aufgetreten. Laut Robert-Koch-Institut gibt es derzeit weltweit auch keine Hinweise für eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung mit aviären Influenzaviren. Dennoch sollten keine toten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden.

Für Geflügelhalter aus dem Gebiet der Überwachungszone gelten weitere Hygienevorschriften und Beschränkungen, die in der Allgemeinverfügung des Ortenaukreises unter https://www.ortenaukreis.de/Landkreis-Verwaltung/Bekanntmachungen/ eingesehen werden können.

Unter folgendem Link finden Geflügelhalter ein Merkblatt des Friedrich-Loeffler-Instituts zu den Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25.pdf

Ergänzende Informationen über die Geflügelpest und Antworten zu häufig gestellten Fragen finden sich ebenfalls auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

oder des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/