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Datum: 09.08.2021

Ortenaukreis unterstützt wohnungslose Menschen

Amt für Soziales und Versorgung bietet Beratung, Unterstützungsangebote und finanzielle Hilfen an

Obgleich die Obdach- und Wohnungslosigkeit eher ein Phänomen von Ballungsräumen ist, trifft sie auch Menschen in ländlichen Regionen wie dem Ortenaukreis. Das Amt für Soziales und Versorgung des Ortenaukreises steht ihnen mit verschiedensten Unterstützungsangeboten zur Seite – von der Beratung über verschiedenste Hilfestellungen, wie etwa bei Behördengängen, bis hin zu umfangreichen finanziellen Hilfen.

„Die aktuellen Einschränkungen haben gerade auch Menschen ohne festen Wohnsitz schwer getroffen. Umso positiver ist es, dass wir die Angebote der Gefährdeten- und Wohnungslosenhilfe aufrechterhalten konnten und es im Ortenaukreis ein gutes Hilfsangebot gibt“, so Ingrid Oswald, Leiterin des Amts für Soziales und Versorgung. „Insgesamt hat der Kreis im Jahr 2020 rund eine Million Euro für die Betroffenen aufgewendet.“

„Im Laufe des Lebens kann eine ernste Krise dazu führen, dass Menschen völlig aus der Bahn geworfen werden und das Existenziellste, was sie haben, verlieren – ein Dach über dem Kopf“, bringt es Axel Selzer, Diplomsozialarbeiter im Landratsamt und seit elf Jahren in der ambulanten Fachberatungsstelle für Wohnungslose tätig, auf den Punkt. Oft sei deren Schicksal verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, Schulden, Suchtproblemen oder dem Tod von nahestehenden Menschen. Aus Sicht des Sozialarbeiters ist es besonders wichtig, den betreuten Menschen Zeit und Aufmerksamkeit entgegenzubringen, damit eine offene Zusammenarbeit und Vertrauen als Arbeitsgrundlage entstehen kann. Selzer berät Klienten in verschiedenen Lebenslagen, unterstützt etwa bei der Beantragung von Ausweispapieren, der Einrichtung eines Bankkontos und zahlt die täglichen Unterstützungsleistungen an wohnungslose Menschen aus. Allein das Angebot eine Postadresse einrichten zu lassen, nutzen derzeit 80 Menschen. Ergänzend dazu können Betroffene auch Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung oder Sicherung einer Wohnung in Anspruch nehmen.


In diesem Winter konnte auch der Kälte- und Erfrierungsschutz durch den Ortenaukreis, die Stadt Offenburg und den AGJ-Fachverband für Prävention und Rehabilitation Freiburg (AGJ) gut umgesetzt werden. Wohnungslosen bzw. obdachlosen Menschen stand so eine ausreichende Anzahl an Notübernachtungsplätzen zur Verfügung.

Im Ortenaukreis stellt der AGJ-Fachverband im St. Ursulaheim als stationäre Wohnungslosenhilfeeinrichtung 44 Plätze für wohnungslose Frauen und Männer zur Verfügung. Als ambulantes Angebot werden von mehreren Leistungsträgern 59 Plätze für betreutes Wohnen für Männer und Frauen bereitgestellt. Hinzu kommen die in Offenburg geführte Wärmestube sowie die Tagesstätte „Café Löffel“ in Lahr und die neu eröffnete Tagesstätte „Cafe Kanne“ in Kehl. „Sie ermöglichen wohnungslosen Menschen eine humanitäre Grundversorgung, wozu Körperreinigung, Bekleidung, Wäschereinigung und Verpflegung zählen“, erklärt Oswald. Wesentliche Angebote der Tagesstätten seien auch die Gesundheitsfürsorge und die sozialen Kontakte. Der Kreis setze diese Angebote seit Jahren erfolgreich mit dem AGJ-Fachverband für Prävention und Rehabilitation Freiburg, dem Diakonischen Werk und der Sozialen Rechtspflege Ortenau e.V. um.

Nicht zuletzt unterstützt der Ortenaukreis auch die Gruppe der Straffälligen, Strafgefährdeten und Strafentlassenen. Ihnen bietet die Soziale Rechtspflege in Lahr und Offenburg Hilfen durch Beratungsstellen und Wohnangebote an.

Info:

Obdachlosigkeit

Als obdachlos gelten nach der Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) Menschen, die auf der Straße leben, an öffentlichen Plätzen verweilen, ohne feste Unterkunft sind, die sich in Verschlägen, Parks oder unter Brücken aufhalten.

Wohnungslosigkeit

Als wohnungslos gelten Menschen, die in Einrichtungen wohnen, in denen die Aufenthaltsdauer begrenzt ist und in denen keine Dauerwohnplätze zur Verfügung stehen, wie z.B. Vorläufige Unterbringungen in Gemeinschaftsunterkünften, Herbergen, aber auch Übergangswohnungen. Auch Frauen und Kinder, die wegen häuslicher Gewalt ihre Wohnung verlassen haben und kurz- oder mittelfristig in einer Schutzeinrichtung beherbergt sind, gelten als wohnungslos. Eine weitere Gruppe Wohnungsloser ist die von Menschen, die aus Institutionen entlassen werden, z.B. Haftanstalten, Spitäler und Genesungsstätten, Jugendhilfeeinrichtungen, u.a..